Hohes schutzniveau für Originale
Die beiden EU-Qualitätszeichen für traditionelle Lebensmittel garantieren regionale Geschmackserlebnisse in kontrollierter Spitzenqualität.
Die EU gibt Spezialitätenherstellern die Möglichkeit, die Bezeichnung von traditionellen Lebensmitteln als geistiges Eigentum schützen zu lassen. Plagiate, die unter dem gleichen Namen oder auch nur einer Anspielung darauf angeboten werden, sind verboten. Somit werden Verbraucher vor Irreführung bewahrt und gleichzeitig Erzeuger und Hersteller vor Nachahmung bzw. Missbrauch geschützt. Dieser hohe Schutzanspruch gilt für alle EU-herkunftsgeschützten Produkte innerhalb der europäischen Grenzen. So kann der Verbraucher sicher sein, egal, wo er sich in Europa aufhält, das Original zu erhalten. Für die Spezialitäten, welche auch international von Bedeutung sind, setzt sich die EU zudem weltweit im Rahmen von internationalen Handelsabkommen für die Beibehaltung der hohen Qualitätsstandards und traditionellen Produktionsbedingungen ein.
Über 3.200 ausgewählte europäische Lebensmittel, Weine und Spirituosen sind bereits unter dem EU-Herkunftsschutz „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) bzw. „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) gelistet. In Deutschland sind derzeit rund 170 Produkte geschützt; Bayerisches Bier g.g.A., Allgäuer Bergkäse g.U., die g.U. Franken oder Nürnberger Rostbratwürste g.g.A. gehören zu den über 50 EU-geschützten Schmankerln aus Bayern. Damit ist Bayern mit rund einem Drittel der EU-herkunftsgeschützten Produkte in Deutschland Spitzenreiter. Alle von der EU registrierten Produkte haben das strenge Antragsverfahren durchlaufen, das die Aufnahme unter den EU-Schutzschirm mit sich bringt.
Das G.U.-Siegel, Geschützte Ursprungsbezeichnung
Das Siegel „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g. U.) darf nur ein Produkt tragen, das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse verdankt. Diese starke Prägung und enge Verbindung mit der Region ist nur möglich, wenn die Erzeugung, die Aufbereitung und die Verarbeitung, also alle drei Produktionsschritte, in dem eingegrenzten Gebiet erfolgen.
Das G.G.A.-Siegel, Geschützte geografische Angabe
Die Bezeichnung „Geschützte geografische Angabe“ (g. g. A.) erhalten Produkte, deren Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Die Region hat also dem Produkt einen deutlichen „Stempel“ aufgedrückt und es geprägt.
Es müssen daher möglichst viele, aber mindestens der wertgebende Produktionsschritt in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen. Die g. g. A. ist deshalb beispielsweise für Produkte geeignet, bei denen einzelne Vorstufen nicht in dem geografischen Gebiet erzeugt werden können (z. B. orientalische Gewürze für den Nürnberger Lebkuchen).
Antragsverfahren: Initiative aus der Region, Schutz in ganz Europa
Aufgrund intensiver Prüfungen und wegen des Durchlaufens verschiedener Instanzen kann das Verfahren zur Anerkennung als EU-geschützte Spezialität mehrere Jahre dauern. Am Anfang steht eine Schutzgemeinschaft, also ein Kollektiv an Landwirten bzw. Herstellern, die ein regionales Produkt schützen lassen wollen. Denn sie wissen aufgrund ihrer oft jahrzehnte-, manchmal sogar jahrhundertelangen Herstellungstradition, die von Generation zu Generation innerhalb der Region weitergegeben wurde, was das Original ausmacht.
Der erste Weg führt zum Patentamt: Im offiziellen Antrag werden Parameter und Normen für das Produkt in einer Spezifikation definiert. Es kommt darauf an zu beschreiben, was das Produkt so besonders macht, das Produktionsgebiet abzugrenzen und die intensive Verbindung zwischen Region und Produkt klarzustellen. Das Letztere kann anhand von regionalspezifischen klimatischen und geologischen Gegebenheiten erklärt werden. Aber auch durch historische Dokumente nachweisbares, spezielles Know-How, das sich beispielsweise nur durch besondere Zunfttraditionen entwickeln konnte, kann hier eine Rolle spielen.
Diese Spezifikationen werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geprüft. Falls weder Patentamt noch etwaige Dritte (zum Beispiel Hersteller aus anderen Regionen) Einwände haben, leitet das Bundesministerium der Justiz – als übergeordnete Behörde – den Antrag weiter zur Europäischen Kommission. Hier wird der Antrag erneut genau geprüft und europaweit veröffentlicht. Auch Hersteller aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten können den Antrag nun anfechten. Dieses Verfahren stellt sicher: Nur Spezialitäten, die sich auf allen Antragsstufen der Eintragung beweisen, dürfen auch in die europäische Spezialitätendatenbank aufgenommen werden und erhalten so den sehr wirksamen, international anerkannten Schutzstatus.
DAMIT ES AUCH MORGEN NOCH SO SCHMECKT, WIE ES SCHMECKT
Manche regionale Spezialitäten weisen eine jahrhundertealte Rezepttradition vor und haben schon Generationen vor uns begeistert. Das Bayerische Bier g.g.A. zum Beispiel feierte jüngst 500 Jahre Reinheitsgebot und der Allgäuer Emmentaler g.U. wird seit über 200 Jahren tief im bayerischen Süden hergestellt. Dank der Zertifizierung kann man zum Beispiel sicher sein, dass die Nürnberger Rostbratwurst g.g.A. seit mehr als 700 Jahren – im Jahre 1314 erstmals urkundlich erwähnt – nur aus reinem, fettfreien Muskelfleisch vom Schwein, Majoran, Salz und Pfeffer besteht. Keine andere Bratwurst ist qualitativ so hochwertig wie der Winzling aus Nürnberg, denn minderwertigeres Fleisch oder die Zugabe von Wasser für ein sämigeres Brät sind strengstens verboten. Genauso streng überprüft die EU, dass Allgäuer Bergkäse g.U. ausschließlich und zu 100 Prozent aus frischer Allgäuer Rohmilch gekäst wird und mindestens vier Monate reift; gemäß der Spezifikation nach dem EU-Herkunftsschutz darf Bayerisches Rindfleisch g.g.A. nur von Tieren stammen, die in Bayern geboren und aufgezogen und bis zur Schlachtung nicht weiter als drei Stunden transportiert wurden. Das Fleisch weist einen deutlich niedrigeren pH-Wert auf, ist nachweisbar zarter und deshalb in Qualität und Geschmack besser.
Eine Übersicht der geschützten Spezialitäten finden Sie hier. Die aktuelle Herkunftsschutzbroschüre können Sie hier downloaden.