antragsverfahren
- Bevor die EU Spezialitäten schützt, werden sie in einem langwierigen, strengen Verfahren geprüft. Erst wenn sichergestellt ist, dass sie 1. eine lange Tradition und eine eindeutige Herkunftsregion haben und 2. vom Verbraucher auch als Spezialitäten mit Heimat wahrgenommen werden, kann die EU den Herkunftsschutz verleihen.
- Momentan stehen 23 bayerische Spezialitäten im Antragsverfahren, u. a. Bamberger Hörnla (eine Frühkartoffel), Bayerische Brezen, Schwäbische Spätzle, Fränkischer Spargel, Hofer Rindfleischwurst, Bayerischer Süßer Senf und Bayerisches Rindfleisch.
Charakter
An ihrem Charakter kann man sie erkennen, die Spezialitäten mit EU-Herkunftsschutz. Sie stehen zu ihrer Tradition und zum hohen Qualitätsanspruch. Die Bayerischen Biere sind streng nach dem Reinheitsgebot gebraut: Aus nur vier Zutaten komponieren die Braumeister eine einzigartige Vielfalt an Sorten und hochwertigen Markenspezialitäten. Allgäuer Bergkäse und Allgäuer Emmentaler sind reinstes, unverfälschtes Allgäu: Sie werden ausschließlich aus guter Allgäuer Milch gekäst! Das ist 100 Prozent Heimat und echter Genuss. Gerade mal sieben bis neun Zentimeter lang sind die Nürnberger Rostbratwürste im zarten Schafsaitling – und voller guter Zutaten: Schweinefleisch, gewürzt mit Majoran und fein abgerundet mit Muskatblüte, Ingwer, Kardamom und Zitrone. Echte Botschafter des guten Geschmacks. Und für den Bayerischen Meerrettich werden nur beste heimische Wurzeln geerntet und gerieben: So duftet Bayern, wenn man bis an die Wurzeln der Genüsse gräbt.
Deutsches Patentamt
Hier werden die Anträge der Schutzgemeinschaften auf Eintragung ihrer Spezialität als “geschützte geographische Angabe” oder “geschützte Ursprungsbezeichnung” inhaltlich geprüft. Außerdem befragt das Patentamt potenziell Betroffene, z. B. Erzeugerverbände in anderen deutschen Regionen oder die zuständigen Ministerien der Bundesländer. Befürwortet das Patentamt den Antrag, wird dieser zunächst im Markenblatt veröffentlicht und anschließend durch das Justizministerium bei der Europäischen Kommission zur endgültigen Prüfung auf EU-Ebene eingereicht.
>> Link zum Deutschen Patentamt
EU-Herkunftsschutz
Wenn Sie früher eine Brotzeit mit Bayerischem Bier und Nürnberger Rostbratwürsten genießen wollten, konnte es sein, dass das Bier aus den Niederlanden und die Würste aus Norddeutschland stammten. Viele Verbraucher wurden damit in die Irre geführt und der gute Ruf bayerischer Lebensmittel ausgebeutet. Um Abhilfe zu schaffen, führte die EU Herkunftszeichen für Spezialitäten aus Europas Regionen ein. Die “geschützte geographische Angabe” (g.g.A.) bzw. die “geschützte Ursprungsbezeichnung” (g.U.) dürfen nur Produkte tragen, die in der angegebenen Herkunftsregion und nach strengen Richtlinien hergestellt wurden.
EU-Kommission
Die EU-Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union. Sie setzt die EU-Politik um und verwaltet den EU-Haushalt. Unter anderem verantwortet sie auch die EU-Qualitätspolitik für Agrarprodukte. Der Herkunftsschutz fällt in den Bereich “Landwirtschaft und ländliche Entwicklung” der EU-Kommission.
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
Das blaugelbe Zeichen steht für:
Ein Lebensmittel, dessen Qualität und/oder Ansehen mit seiner speziellen Herkunftsregion verknüpft ist.
Traditionelle Methoden bzw. Rezepturen, die das Lebensmittel seiner speziellen Herkunftsregion verdankt.
Herstellung und Verarbeitung in der genannten Region. Die letzte Herstellungsstufe bis zum verkaufsfertigen Produkt muss in der Region erfolgen.
Produkte z. B.: Bayerisches Bier, Nürnberger Rostbratwürste
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.u.)
Das rotgelbe Zeichen steht für:
Ein Lebensmittel, das seine Qualität und sein Ansehen in besonderem Maße seiner Herkunftsregion verdankt.
Ausschließliche Verwendung von Rohstoffen aus der Herkunftsregion.
Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung, also alle Produktionsstufen, in der genannten Region.
Produkte z. B.: Allgäuer Emmentaler, Allgäuer Bergkäse
Herkunftszeichen
Produkte mit EU-Herkunftsschutz erkennt man an den blaugelben bzw. rotgelben Herkunftszeichen:
- Das blaugelbe Zeichen geschützte geographische Angabe (g. g. A.) garantiert Erzeugung und Herstellung in der genannten Region nach traditionellen Methoden bzw. Rezepturen.
- Das rotgelbe Zeichen geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) bedeutet, dass darüber hinaus auch alle Zutaten aus der genannten Region stammen.
Herkunft und Heimat
Wer “Modena” hört, denkt an Aceto Balsamico, den feinen Balsamessig. Beim Stichwort “Kalamata” wird der Olivenfreund hellhörig. Und mit Parma verbinden Feinschmecker den edlen Schinken. Genauso ist Bayern für viele Genießer ein Synonym für ausgezeichnete Biere, und wer an Nürnberg denkt, hat den Duft von Rostbratwürsten und Lebkuchen in der Nase ?
Spezialitäten zeichnet also nicht nur eine besondere Herstellungs- und Genusstradition aus, sondern auch und vor allem ihre Heimat. Auch, wenn sie längst einen kulinarischen Siegeszug um die ganze Welt antraten. Schließlich lassen sich regionale Gegebenheiten wie besondere Böden und Klimaverhältnisse, natürliche Ressourcen und die jahrhundertealte Erfahrung und Herstellungskompetenz nicht ersetzen!
Hersteller
Auf der Website der „Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft” finden Sie die bayerischen Hersteller von Spezialitäten mit geschützter Herkunftsbezeichnung:
Produkte
Welche Produkte können von der EU geschützt werden?
- Alle Lebensmittel (landwirtschaftliche Rohprodukte und verarbeitete Produkte), z. B. Obst, Gemüse und Getreide, Wurst- und Fleischspezialitäten, Fisch, Käse, Fette und Öle, Bier, Wässer, Teigwaren, Gewürze usw.
- Weitere Agrarprodukte wie Blumen, Wolle, ätherische Öle usw.
Regionalität
- Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Immer mehr Verbraucher folgen beim Einkauf den Mottos ?regional und saisonal? und ?Klasse statt Masse?.
- Sie suchen mehr Genuss, möchten die heimische Landwirtschaft sowie kleine und mittelständische Betriebe fördern und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Der EU-Herkunftsschutz stärkt die Regionen.
- Die erfolgreiche Vermarktung von Produkten mit g.g.A.- und g.U.-Zeichen kann Arbeitsplätze schaffen und erhalten, die heimische Landwirtschaft stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen ausbauen.
Schutzfähige Produkte
Schutzgemeinschaften
- Um Herkunftsschutz für ein Produkt zu beantragen, müssen die Landwirte und/oder verarbeitenden Betriebe eine Schutzgemeinschaft gründen. Sie müssen sich auf gemeinsame Ziele verpflichten, die Herstellungsverfahren offenlegen und strenge Auflagen für die Produktion erfüllen.
- Schützt die EU die Spezialität, profitieren die Erzeuger und Hersteller im Gegenzug vom umfassenden Schutz: der Missbrauch der Produktbezeichnungen kann verfolgt werden, die Spezialitäten gewinnen an Bekanntheit und die Vermarktung wird erleichtert.